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15. Juni 2023

Scheiden tut weh – Eigenheim ade?

Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, was mit dem gemeinsamen Eigenheim geschieht. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Lösungen. Es lohnt sich immer, getätigte Immobilien-Investitionen zu dokumentieren.

Trautes Heim, Glück allein – solange das Zusammenleben unter dem gemeinsamen Dach konfliktfrei verläuft, hat dieses Sprichwort viel für sich. Doch ist es vorbei mit der Harmonie und Liebe und hängt der Haussegen unrettbar schief, geht es häufig um eine zentrale Frage: Wem steht bei einer Trennung oder Scheidung das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung zu? Ihr Immobilienvermarkter kennt die Lösung.

Trennung: Entscheidend ist der Nutzen des Hauses
Die Trennung als solche ändert noch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Aber es stellen sich bereits hier wichtige Fragen. Etwa, welche Partei aus dem Haus oder der Eigentumswohnung ausziehen, und wer für den Unterhalt und die Hypothekarzinsen aufkommen muss. In der Regel wird bei einer Trennung die Liegenschaft derjenigen Partei zugeteilt, die den grösseren Nutzen davon hat – also beispielsweise für die Betreuung der Kinder darauf angewiesen ist.

Scheidung kann zu Hausverkauf führen
Die definitive Zuteilung der Liegenschaft geschieht erst im Scheidungsverfahren. Hier ist – im Unterschied zur Trennung – die gewählte Eigentumsform von zentraler Bedeutung. Ist die eine Ehepartei Alleineigentümerin des Hauses oder der Eigentumswohnung, bleibt sie es auch nach der Scheidung. Das Gericht kann das Eigentum nicht dem anderen Ehegatten zuteilen. Beim gemeinschaftlichen Eigentum (Miteigentum oder Gesamteigentum) muss das Gericht im Konfliktfall entscheiden, welcher der beiden Ehegatten das Eigenheim erhält. Wenn sich aber keiner der Ehegatten die Liegenschaft finanziell alleine leisten kann, muss diese verkauft werden.

Verkehrswertschätzung durch den Spezialisten
Falls das Haus oder die Eigentumswohnung bei einer Scheidung verkauft werden muss oder von einem der beiden Ehegatten alleine übernommen wird, ist der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft massgebend. Wenn keine aktuelle Verkehrswertschätzung verfügbar ist, lohnt es sich, gemeinsam einen fachkundigen Immobilienbewerter wie den erfahrenen Berner Immobilienmakler Thomas Graf zu bestimmen. Zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Übernahme hat eine Liegenschaft im Vergleich zu den vorgenommenen Investitionen oft einen höheren Wert. Wie dieser Wert aufgeteilt wird, ist abhängig von der Eigentumsform und vom Güterstand der Eheleute.

Tipp: Alle Investitionen dokumentieren
Um den Überblick zu behalten, lohnt es sich ganz grundsätzlich – nicht nur mit Blick auf eine allfällige Trennungs- oder Scheidungssituation – zu dokumentieren, woher die Mittel stammen, die für die Investitionen ins Eigenheim notwendig waren. Zu diesen Investitionen gehören nebst dem Erwerb der Immobilie auch Ausgaben für kleinere Unterhaltsarbeiten oder Renovationen sowie die Zahlungen der Hypothekarzinsen. Es ist auch möglich, in einem Ehe- oder Konkubinatsvertrag die Finanzierung und Eigentumsregelung von Liegenschaften zu regeln – für den Fall, dass sich die Scherben nicht mehr kitten lassen.

Quellen:
hausinfo
scheidungsagentur.ch
Thurgauer Kantonalbank

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