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15. Oktober 2020

Das neue CO2-Gesetz heizt Hauseigentümern ein

Das neue CO2-Gesetz betrifft Immobilieneigentümer ganz direkt. Dies vor allem beim Ersatz von Heizungen, bei den Subventionen aus dem Klimafonds für Gebäudesanierungen und beim Einkauf von Heizöl oder Erdgas.

Der Herbst kündigt sich nicht nur mit bunten Blättern an. Ob in Wohnbauten, Gewerberäumen, bei Verkaufsflächen oder in Büros: Mit dem Beginn der kälteren Jahreszeit müssen in unseren Breitengraden die Heizungen wieder aufgedreht werden. Der Bund geht davon aus, dass alle 2,3 Millionen Gebäude in der Schweiz zusammen für rund 25% der hier ausgestossenen Treibhausgase verantwortlich sind. Kein Wunder, dass das neue CO2-Gesetz, welches das eidgenössische Parlament diesen Herbst verabschiedet hat, auch die Hauseigentümerinnen und -eigentümer stärker ins Auge fasst. Ohne Referendum könnte das neue Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten. Noch sind nicht alle Details geregelt, aber verschiedene Grundsätze sind schon jetzt klar.

CO2-Ausstoss ist relevant für Heizungsersatz
Wer seine Heizung ersetzen will, muss künftig genau darauf achten, wie viel CO2 sein Haus ausstösst. Zu diesem Zweck wird erfasst, wie viel Kilogramm CO2 pro Quadratmeter geheizter Fläche – meist Wohn- oder Arbeitsfläche ohne Keller und Estrich – anfällt. Ab 2023 gilt ein Grenzwert von 20 kg CO2 pro beheiztem m2 (sog. Energiebezugsfläche). In Fünfjahres-Schritten wird dieser Wert dann um 5 kg gesenkt. Der Hauseigentümerverband schätzt, dass im Laufe der Zeit all jene Gebäude von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen sein werden, die mit Heizöl oder Erdgas geheizt werden und bei der Energieeffizienz die Kategorien A, B oder C nicht erreichen. Will ein Hauseigentümer weiterhin mit Öl oder Gas heizen, muss er in einem solchen Fall den Energieverbrauch zum Beispiel durch eine Sanierung und Isolation der Gebäudehülle senken.

Unterstützung für Hauseigentümer aus Klimafonds
Anreize für energetische Gebäudesanierungen schafft das totalrevidierte CO2-Gesetz mit dem neu errichteten Klimafonds, der sich aus einem Drittel der CO2-Abgabe und der Hälfte der Flugticketabgabe speist. Die Kantone legen fest, nach welchen Kriterien sanierungswillige Immobilienbesitzer aus diesem Fonds Unterstützungsbeiträge in Anspruch nehmen können. Zudem ist vorgesehen, dass der Bund über den Klimafonds Bürgschaften für energetische Sanierungen oder Erneuerungen übernehmen kann. Dies kann in Fällen hilfreich sein, in denen Hauseigentümer wegen beschränkter Finanzen keine Hypotheken aufnehmen können oder wollen.

Heizöl und Erdgas werden teurer
Der Druck auf Hauseigentümer, die mit Öl oder Gas heizen, dürfte nebst strengeren CO2-Grenzwerten auch durch die steigenden Abgaben auf fossilen Brennstoffen zunehmen. Bereits heute ist der Preis für Heizöl oder Erdgas mit einer Lenkungsabgabe belastet. Diese Abgabe wird mit dem neuen CO2-Gesetz deutlich erhöht. Heute beträgt die Abgabe pro Liter Heizöl rund 25 Rappen. Der Hauseigentümerverband geht davon aus, dass die Abgabe bis 2030 auf den Maximalwert von 55 Rappen pro Liter Heizöl klettern wird.

Immobilienfachmann kann weiterhelfen
«Als persönliche Immobiliendienstleister beraten wir unsere Kunden zu sämtlichen Fragen rund um ihre Liegenschaften. Bei Energiefragen können wir aus unserem Netzwerk geeignete Fachpersonen vermitteln, sagt der Berner Immobilienmakler Thomas Graf. «Beim Energieverbrauch genau hinzuschauen, lohnt sich auf jeden Fall – auch ohne Damokles-Schwert CO2-Gesetz», weiss der Immobilienprofi.


Quellen und weitere Informationen:
NZZ
Hauseigentümerverband Schweiz


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