Standarddatei
18. Juni 2020

Getrennte Wege – geteiltes Haus?

Bei einer Scheidung stellt sich rasch einmal die Frage, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung geschieht. Je nach Situation stehen andere Lösungen im Vordergrund. Es lohnt sich, getätigte Immobilien-Investitionen zu dokumentieren.

Der Corona-Lockdown war auch fürs Zusammenleben in den eigenen vier Wänden hier und dort eine Herausforderung – und gelang nicht überall konfliktfrei. Ob die Scheidungsrate dadurch steigen wird, lässt sich nicht noch abschliessend sagen… – Klar ist aber: Hängt der Haussegen dermassen schief, dass eine Trennung oder Scheidung unvermeidlich wird, geht es häufig um die Frage, wem das gemeinsame Wohneigentum zusteht.

Bei der Trennung ist der Nutzen des Hauses entscheidend
Die Trennung allein ändert noch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Aber es stellen sich schon hier wichtige Fragen. Etwa, welche Partei aus dem Haus oder der Eigentumswohnung ausziehen, und wer für den Unterhalt und die Hypothekarzinsen aufkommen muss. In der Regel wird bei einer Trennung die Liegenschaft demjenigen zugeteilt, der den grösseren Nutzen davon hat – also beispielsweise für die Betreuung der Kinder darauf angewiesen ist.

Scheidung kann zu Hausverkauf führen
Die definitive Zuteilung der Liegenschaft erfolgt erst im Scheidungsverfahren. Hier ist – im Unterschied zur Trennung – die gewählte Eigentumsform von zentraler Bedeutung. Ist die eine Ehepartei Alleineigentümerin des Hauses oder der Eigentumswohnung, bleibt sie es auch nach der Scheidung. Das Gericht kann das Eigentum nicht dem anderen Ehegatten zuteilen. Beim gemeinschaftlichen Eigentum (Miteigentum oder Gesamteigentum) muss das Gericht im Konfliktfall entscheiden, welcher Ehegatten die Immobilie erhält. Wenn sich aber keiner der Ehegatten die Liegenschaft finanziell alleine leisten kann, muss sie verkauft werden.

Verkehrswertschätzung durch den Spezialisten
Wenn das Haus oder die Eigentumswohnung bei einer Scheidung verkauft werden muss oder vom einen Ehegatten übernommen wird, ist der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft massgebend. Wenn keine aktuelle Verkehrswertschätzung vorhanden ist, lohnt es sich, gemeinsam einen fachkundigen Immobilienbewerter auszuwählen. Zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Übernahme hat eine Liegenschaft im Vergleich zu den vorgenommenen Investitionen oft einen höheren Wert. Wie dieser Wert aufgeteilt wird, ist abhängig von der Eigentumsform und vom Güterstand der Eheleute.

Tipp: Dokumentation der Investitionen
Um den Überblick zu behalten, lohnt es sich ganz grundsätzlich – nicht nur mit Blick auf eine allfällige Trennungs- oder Scheidungssituation – zu dokumentieren, woher die Mittel stammen, die für die Investitionen in eine Liegenschaft notwendig waren. Zu diesen Investitionen gehören nebst dem Erwerb der Immobilie auch Ausgaben für kleinere Unterhaltsarbeiten oder Renovationen sowie die Zahlungen der Hypothekarzinsen. Es ist auch möglich, in einem Ehe- oder Konkubinatsvertrag die Finanzierung und Eigentumsregelung von Liegenschaften zu regeln – für den Fall, dass sich die Scherben nicht mehr kitten lassen.

Kommentar verfassen

*Pflichtfelder

Datenschutz­hinweis

Diese Webseite nutzt Webanalyse-Tools von Dritten, um die Nutzung der Website zu analysieren und den Erfolg von Werbekampagnen zu messen, sowie externe Komponenten wie Google Maps. Dazu werden Cookie gespeichert. Mit einer Erlaubnis der Verwendung von Analyse-/Marketing Cookies und externen Komponenten ist mitunter eine allfällige Übermittlung von Daten in die USA verbunden. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzinformationen widerrufen oder anpassen.

Notwendige Cookies werden immer geladen