Standarddatei
10. Dezember 2020

Gut gewappnet dank einem Erneuerungsfonds

Haus- und Wohnungsbesitzer geniessen viel Freiheit. Doch Eigentum verpflichtet auch: Nebst Hypothek, Amortisation und Nebenkosten ist ebenso an künftige Renovationen und Sanierungen zu denken. Wer frühzeitig und regelmässig in einen Erneuerungsfonds einzahlt, ist dafür gut gerüstet.

In Zeiten von Homeoffice, geschlossenen Freizeiteinrichtungen und eingeschränkten Gastronomieangeboten sind die eigenen vier Wände für die persönliche Lebensgestaltung besonders wertvoll. Die tiefen Zinsen motivieren zusätzlich, sich auf die Suche nach dem passenden Einfamilienhaus oder der geeigneten Eigentumswohnung zu machen. Wichtig dabei ist, von Beginn weg ein möglichst klares Bild der Kosten zu haben, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind.

Nicht der Kaufpreis allein ist entscheidend
Naturgemäss fällt der Kaufpreis einer Immobilie am stärksten ins Gewicht. Für die Finanzierung einer Liegenschaft oder Wohnung ist in der Regel der Abschluss einer Hypothek nötig, für welche fortan Hypothekarzinsen zu berappen sind. Beim Haus- oder Wohnungskauf muss zudem budgetiert werden, welche Nebenkosten künftig anfallen. Zu denken ist etwa an die notwendigen Versicherungen, an die Kosten für Wasser, Energie und Entsorgung sowie an die Auslagen für Service-Abonnements und für kleinere Reparatur- und für Gartenarbeiten. «Gleichzeitig sollte man jedoch den Blick auch in die weitere Zukunft richten», sagt der Berner Immobilienmakler Thomas Graf. «Denn es kommt bei jeder Liegenschaft der Tag, an dem grössere Renovationen oder Sanierungsarbeiten nötig werden. Um keine bösen finanziellen Überraschungen zu erleben, sollte man für diesen Fall rechtzeitig vorsorgen», betont der erfahrene Immobilienfachmann.

Erneuerungsfonds beim Stockwerkeigentum
Zu diesem Zweck bilden die meisten Stockwerkeigentümerschaften einen sogenannten Erneuerungsfonds, auch wenn es dafür keine gesetzliche Pflicht gibt. Der Erneuerungsfonds dient als finanzielles Polster, für den Fall, dass Sanierungsbedarf beispielsweise an Dach, Fassade oder Gebäudehülle entsteht oder die Heizung ersetzt werden muss. Über die Schaffung eines Erneuerungsfonds, über die Höhe der anteiligen Beiträge und über die Verwendung der angesparten Gelder entscheidet die Stockwerkeigentümergemeinschaft. Besteht ein Erneuerungsfonds, sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, entsprechend ihrer Wertquote jährlich einen bestimmten Betrag einzuzahlen. Ohne einen solchen gemeinschaftlichen «Topf» werden dringende Renovationsarbeiten unter Umständen verzögert oder müssen etappiert werden, was zu Mehrkosten führen kann. Dies, wenn nicht alle Stockwerkeigentümer in der Lage sind, aus dem Stand das notwendige Geld bereitzustellen. «Es empfiehlt sich deshalb, den Erneuerungsfonds frühzeitig einzurichten, um bei Sanierungen finanziell abgesichert zu sein», erklärt Thomas Graf.

Auch Einfamilienhausbesitzer sollten vorsorgen
Wer sich glücklich schätzt, Eigentümerin oder Eigentümer eines Einfamilienhauses zu sein, geniesst viel Freiheit und Selbstbestimmung – auch was den Zeitpunkt von Unterhalts- und Renovationsarbeiten angeht. «Doch bei aller Freude übers Eigenheim lohnt es sich auch hier, rechtzeitig an grössere Sanierungen oder Renovationen zu denken, auch wenn diese – gerade bei einem Neubau – noch weit weg liegen mögen», sagt Thomas Graf. Gerade weil Hausbesitzer Unterhalts- und Sanierungskosten vollumfänglich alleine schultern müssen, empfiehlt der erfahrene Immobilienspezialist, von Beginn weg Rückstellungen zu bilden und regelmässig einen selbstverwalteten «Erneuerungsfonds» zu alimentieren.

Alter der Immobilie berücksichtigen
Die Höhe der Rückstellungen und Beiträge in einen Erneuerungsfonds sind abhängig vom Alter und Zustand der Immobilie respektive von der Lebensdauer der einzelnen Bauteile. Bei Dach, Fassade und Gebäudehülle geht man beispielsweise von einer Lebensdauer von 25 Jahren aus. Zu diesem Zeitpunkt sollte ein Erneuerungsfonds genügend geäufnet sein, um die entsprechenden Arbeiten ohne Nachzahlungen berappen zu können. Sanierungs- und Renovationskosten für den Gebäudeunterhalt können – mit Ausnahme von wertvermehrenden Investitionen – von der Steuer abgezogen werden.

Beim Immobilienkauf auf kompetente Beratung setzen
Verspüren Sie den Wunsch nach einem eigenen Zuhause und haben Sie die Absicht, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen? Das Team der thomasgraf ag begleitet Sie gerne persönlich bei der Suche, der Wahl und beim Erwerb des passenden Objekts. Mit unseren Kompetenzen decken wir alle relevanten Fragen rund um Immobilien ab – und freuen uns auf Ihren Kontakt!

Quellen und weitere Informationen:
Comparis
hausinfo

Kommentar verfassen

*Pflichtfelder

Datenschutz­hinweis

Diese Webseite nutzt Webanalyse-Tools von Dritten, um die Nutzung der Website zu analysieren und den Erfolg von Werbekampagnen zu messen, sowie externe Komponenten wie Google Maps. Dazu werden Cookie gespeichert. Mit einer Erlaubnis der Verwendung von Analyse-/Marketing Cookies und externen Komponenten ist mitunter eine allfällige Übermittlung von Daten in die USA verbunden. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Datenschutzinformationen widerrufen oder anpassen.

Notwendige Cookies werden immer geladen