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18. März 2021

Was tun bei Nachbarschaftsstreit? - Immoratgeber

Nachbarn können zu guten Freunden werden – oder Grund für jahrelange Konflikte sein. Welche Regeln müssen Nachbarn fürs friedliche Nebeneinander beachten? Und wie löst man Streitigkeiten am besten? Ein kurzer Blick über den Zaun.

Vielleicht haben auch Sie eine Wohnung gekauft und das Verhältnis mit den Nachbarn ist schwierig. Die Gründe, weshalb sich Nachbarn in die Haare geraten, sind so vielfältig wie das Leben bunt ist: Zu hohe Bäume oder Büsche, welche die Aussicht beeinträchtigen oder Schatten werfen, unerwünschtes Laub aus Nachbars Garten, Rauch oder Lärm von der Grillparty, das Geschrei spielender Kinder, laute Musik, Rasenmähen zu Ruhezeiten oder das falsch parkierte Auto – die Liste liesse sich beliebig verlängern.

Keine übermässigen Einwirkungen
Es gibt kein Nachbarrechtsgesetz, das abschliessend alles regelt, was zwischen Nachbarn genau gilt; vielmehr kommen unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung. Zentral ist der Grundsatz in Art 864 des Zivilgesetzbuches (ZGB): Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums sich aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum des Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen wie zum Beispiel Rauch, Lärm, Erschütterungen oder Entzug von Besonnung oder Tageslicht. Bei der Beurteilung, was als «übermässig» gilt, müssen die Gerichte abklären, ob eine Immission objektiv gesehen das normale Mass übersteigt und die Nachbarn unzumutbar belästigt. Dabei haben die Richter einen relativ grossen Ermessensspielraum. Klar ist: Ein gewisses Mass an Lärm oder Einwirkungen, die von einer normalen Nutzung einer Liegenschaft ausgehen, muss in Kauf genommen werden.

Kantonal unterschiedliche Regeln
Einige Nachbarschaftssituationen sind gesetzlich genau geregelt. Wie viel Abstand beispielsweise Bäume und Sträucher von der Grundstücksgrenze haben müssen, ist allerdings von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Bern müssen hochstämmige Bäume wie Tannen mindestens fünf Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden – in Zürich sind es acht Meter. Äste oder Wurzeln, die vom Nachbargrundstück aufs eigene Territorium hineinragen, können auf der Grundstücksgrenze gekappt werden. Allerdings muss der Nachbar zuerst aufgefordert werden, sie selber zurückzuschneiden – und die Schädigung des eigenen Eigentums muss erheblich sein. Wachsen Früchte an Ästen, die vom Nachbarn in den eigenen Garten hinüberragen, darf man diese für sich behalten. Fallen Früchte auf einen öffentlichen Gehweg, gehören diese grundsätzlich immer noch dem Eigentümer; häufig ist es jedoch kein Problem, wenn Passanten dieses Fallobst aufsammeln.

Ortsgebrauch und Hausordnung
Häufig ist auch der Ortsgebrauch ausschlaggebend dafür, ob unter Nachbarn etwas erlaubt ist oder nicht. In der Schweiz ist zum Beispiel üblich, dass an Sonn- und Feiertagen nicht Rasen gemäht wird. Wie oft der benachbarte Grillfan seinem Hobby frönen darf, ist meistens nicht explizit geregelt – im Prinzip jeden Tag. Zwar muss ein gewisses Mass an Rauch toleriert werden, aber wenn die Umgebung dauernd «eingenebelt» wird, ist die Immission übermässig. Und: Meist zahlt es sich aus, wenn die Nachbarn beispielsweise vor einer Party frühzeitig informiert werden.
Häufig finden sich Regeln zum nachbarschaftlichen Nebeneinander auch in der Hausordnung. Sie gibt etwa Auskunft über die Ruhezeiten im Haus, oder darüber, was die Bewohner unter Berücksichtigung der Brandschutzvorschriften ins Treppenhaus stellen dürfen und was nicht.

Im Konfliktfall das Gespräch suchen
Wenn Nachbarn mit ihrem Verhalten die Wohn- und Lebensqualität in der Umgebung stören, empfiehlt es sich, mit ihnen direkt das Gespräch zu suchen. Oftmals geschehen Störungen auch unbewusst und sind vermeidbar. Wenn das Verständnis der Nachbarn fehlt und sich nichts ändert, bleibt nur der Anwalt oder der Gang vor Gericht. «Diese Option sollte aber nur im Notfall in Betracht gezogen werden. Denn auch wenn eine juristische Klärung erfolgt, heisst das noch lange nicht, dass der Konflikt auch auf persönlicher Ebene ausgestanden ist», sagt der erfahrene Berner Immobilienmakler Thomas Graf.

In den meisten Fällen funktioniert die Nachbarschaft
Trotz aller möglicher Steine des Anstosses unter Nachbarn: Die individuell passende Wohnung ist in den allermeisten Fällen Anlass zu grosser und dauerhafter Freude – gute Nachbarschaft inklusive! Das erfahrene Team der thomasgraf ag berät Sie gerne bei Ihren Fragen rund um den Kauf Ihrer Wunschimmobilie oder für den Verkauf einer Liegenschaft.

Quellen und weitere Informationen:
HEV Schweiz
hausinfo

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