27. November 2025
Die Abschaffung des Eigenmietwerts markiert einen Systemwechsel in der Besteuerung von Wohneigentum in der Schweiz. Für Eigentümerinnen und Eigentümer eröffnet sich Potenzial zur steuerlichen Entlastung – aber es gilt, die individuellen Umstände zu betrachten.

Wer eine Immobilie besitzt und selbst darin wohnt, wurde bisher fiktiv so behandelt, als ob er oder sie Miete dafür erhält — und dieser sogenannte Eigenmietwert wurde als Einkommen versteuert. Gleichzeitig konnten Eigentümerinnen und Eigentümer in der Regel Schuldzinsen, Unterhalts- und Investitionskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Doch dieses Steuer-Gefüge ändert sich nun grundlegend. Ende September 2025 entschieden die Stimmbürgerinnen und -bürger mit deutlicher Mehrheit: Der Eigenmietwert wird abgeschafft; dies jedoch frühestens per 2028. Was bedeutet der Systemwechsel für Wohneigentümerinnen und -eigentümer?
Grundsätzlich gilt:
Wer vom Systemwechsel wie betroffen ist, hängt von den individuellen Umständen ab. Sicherlich ins Gewicht fällt, dass Hypotheken nicht mehr zur Steueroptimierung genutzt werden können. Es wird tendenziell weniger attraktiv, eine möglichst hohe Hypothek abzuschliessen, weil die Hypothekarzinsen nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. Um die Zinslast zu senken, dürften Käuferinnen und Käufer dazu übergehen, wenn möglich mehr Eigenkapital einzubringen und die Hypothek rascher zu amortisieren.
Wer profitiert als bisheriger Wohneigentümer?
Die Auswirkungen auf Personen, die bereits eine Immobilie ihr Eigentum nennen, sind sehr unterschiedlich. Primär profitieren werden wohl ältere Menschen, die nach Jahrzehnten in der eigenen Immobilie ihre Hypothek grösstenteils amortisiert haben. Sie werden künftig spürbar Steuern sparen können. Umgekehrt wird es vor allem für Eigentümer von sanierungsbedürftigen Immobilien teurer. Denn sie können Renovationen und Ersatzinvestitionen nicht mehr von den Steuern abziehen.
Die Übergangszeit nutzen
Wer bis zum Systemwechsel, der frühestens 2028 eingeführt wird, die finanziellen Möglichkeiten hat, sollte diese Übergangszeit nutzen, um Erneuerungen und Sanierungen an ihrem Wohneigentum zu tätigen. Danach sind diese Investitionen wie erwähnt steuerlich nicht mehr abziehbar. «Der Marktwert von Immobilien mit hohem Renovationsbedarf dürfte tendenziell fallen, weil die potenziellen Käufer einrechnen müssen, dass sie anfallenden Investitionen bei den Steuern nicht mehr abziehen können», sagt der erfahrene Berner Immobilienmakler Thomas Graf. Ebenso überprüft werden sollte die Finanzierung der Immobilien, und ob bis zum Inkrafttreten des neuen Systems grössere Amortisationen möglich sind.
Das erfahrene Immobilienteam der thomasgraf ag berät Sie gerne persönlich zu den verschiedenen Aspekten von Wohneigentum – ob Stockwerkeigentum oder Einfamilienhaus. Die etablierte Immobiliendienstleisterin bietet zugleich eine spannende Auswahl von attraktiven Kaufobjekten in beiden Kategorien. Die thomasgraf ag ist zertifiziertes Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer SMK und begleitet Sie auch beim Verkauf einer Liegenschaft – individuell und mit höchsten Qualitätsstandards. Dank der engen Kooperation der thomasgraf ag mit der Vermögensverwalterin und Family-Office-Dienstleisterin TRIONINVEST sowie der Finanzdienstleisterin hypolino ag bieten wir Ihnen gebündeltes immobilienspezifisches und finanztechnisches Know-how, langjährige Branchenerfahrung sowie ein starkes Netzwerk.