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05. Dezember 2019

My home is my castle – Stockwerkeigentum oder eigenes Haus?

Der Traum vom Wohnen in den eigenen vier Wänden hat nichts von seiner Faszination verloren – angesichts tiefer Zinsen ganz im Gegenteil! Ein Blick auf die wichtigsten Unterschiede zwischen Stockwerkeigentum und Einfamilienhaus.

Wer den Kauf von Wohneigentum ins Auge fasst, ist bald einmal mit der Frage konfrontiert: Eigenes Haus oder eigene Wohnung kaufen? Nebst der finanziellen Situation hängt Entscheidung von verschiedenen weiteren Faktoren ab, die es vor einem Kauf zu berücksichtigen gilt. Wir bieten dazu einen kurzen Überblick:

Stockwerkeigentum erwerben
Bei modernen Überbauungen ist Stockwerkeigentum die Regel. Grundsätzlich lässt sich hier eine Wohneinheit im Vergleich zu einem Einfamilienhaus mit Garten preisgünstiger erwerben. Auch die Unterhalts- und zukünftigen Sanierungskosten liegen durchschnittlich tiefer als bei einem eigenen Haus, da diese auf mehrere Schultern verteilt werden. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung sind aber auch gewisse Abhängigkeiten verbunden. Es gibt verschiedene Entscheidungen, für welche die Versammlung aller Stockwerkeigentümer zuständig ist, und die Sie deshalb nicht völlig frei treffen können. Das betrifft – nebst dem Anteil, den Sie in den Erneuerungsfonds einbezahlen müssen – beispielsweise die gemeinsam genutzten Bereiche wie Einstellhalle, Veloabstellplatz, Treppenhaus oder Umgebungs- und Gartenflächen. Auch bei der Wahl der Storen oder bei der Fassadengestaltung gelten für die Stockwerkeigentümer gemeinsame Regeln. Sie sind typischerweise in einem Reglement festgehalten. Es lohnt sich, dieses vor einem Kaufentscheid sorgfältig zu studieren.

Einfamilienhaus kaufen
Ein eigenes Haus mit Umschwung zu besitzen, ist für viele ein wichtiges Lebensziel. Wer diesen Schritt realisieren kann, der gegenüber dem Stockwerkeigentum finanziell oft etwas anspruchsvoller ist, hat die Gewissheit, beim Wohnen frei und unabhängig zu sein. Das bedeutet eine besonders hohe Lebensqualität und grosse Privatsphäre innen und aussen – ohne detaillierte Regeln, bei welchen die Nachbarschaft mitbestimmt. Zugleich gilt es jedoch beim Erwerb eines Einfamilienhauses im Auge zu behalten, dass Sie als Eigentümerin oder Eigentümer die Kosten für den Unterhalt und allfällige Sanierungen vollumfänglich alleine tragen müssen. Allerdings können Sie als Haubesitzerin oder -besitzer selber bestimmen, wann sie welche Arbeiten ausführen lassen wollen, oder wo Sie allenfalls sogar selbst Hand anlegen, um Kosten zu reduzieren. Auch hier ist die Selbstbestimmung also gross geschrieben.

Fachliche Beratung zahlt sich aus
Ob Stockwerkeigentum oder Einfamilienhaus – der Kauf ist immer mit einer substanziellen Investition verbunden. Es lohnt sich deshalb, für die sorgfältige Wahl der geeigneten Wohn- und Eigentumsform einen ausgewiesenen Immobilienprofi beizuziehen. Als erfahrene Fachpersonen beraten wir Sie gerne vertieft zu den verschiedenen Aspekten von Stockwerkeigentum oder Einfamilienhaus und bieten Ihnen zugleich eine spannende Auswahl von attraktiven Kaufobjekten und Anlageobjekten in beiden Kategorien. Und schon bald sind Sie Ihrem Wohntraum einen grossen Schritt näher!

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