11. Mai 2023

Das Wohnzimmer im Freien

Mit einer stilvollen Gestaltung werden Balkon, Gartensitzplatz oder Terrasse zur lauschigen Wohlfühloase. Wer eine Wohnung kaufen will, kann schon mal zu träumen beginnen! Beim Einrichten, Chillen und Grillen darf man aber auch als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer die Nachbarschaft nicht ganz vergessen.

Das Wohnzimmer im Freien
Das Wohnzimmer im Freien

Lust auf Kurzferien im hektischen Alltag? Kein Problem, denn «Balkonien» ruft! Unkompliziert und komfortabel wie kaum irgendwo sonst lassen sich hier die Beine hochlegen oder gute Freunde in einer gemütlichen Runde bewirten. Gerade wenn man eine Wohnung kaufen will, lohnt es sich also zu prüfen, wie es um Balkon, Gartensitzplatz oder Terrasse steht. Mit der passenden stilvollen Ausstattung wird die Freiluft-Oase dann zum stimmungsvollen, zusätzlichen Wohnzimmer. Beim Einrichten kommt es jedoch auf die Lage und Ausrichtung an. Je nachdem, wie stark die Sonneneinstrahlung ist, eignen sich unterschiedliche Möbel und Pflanzen und es gilt, den passenden Sonnenschutz auszuwählen. Ob Loungemöbel und Bodenkissen oder Liegestühle, Hängematte und klassische Bistromöblierung, ob Kübelpflanzen, Blumenkästen oder ein Hochbeet – der Ausstattung sind kaum Grenzen gesetzt.

Was nicht übermässig stört, ist erlaubt

Allerdings muss auch gewisse Regeln beachten, wer eine Eigentumswohnung besitzt. Denn Balkone, Sitzplätze und Terrassen gehören beim Stockwerkeigentum zu den gemeinschaftlichen Bauteilen. Oft regelt die Hausordnung, was erlaubt und was allenfalls untersagt ist – etwa bei der Aussengestaltung oder beim Grillieren. Als Teil einer Gemeinschaft müssen Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer Rücksicht nehmen und die gleichen Vorschriften befolgen wie Mieterinnen und Mieter. Als Prinzip gilt: Erlaubt ist, was die Nachbarn nicht übermässig stört und den Gesamteindruck des Hauses nicht beeinträchtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sonnenstoren vom Aussehen und der Form her denjenigen der anderen Eigentümer und Eigentümerinnen entsprechen müssen.

Reparaturen werden von der Gemeinschaft berappt

Wer als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer seinen Balkon oder Sitzplatz baulich verändern – etwa eine Verglasung als Windschutz installieren – will, braucht dazu das Einverständnis der Stockwerkeigentümergemeinschaft, auch wenn man selbst für die Kosten aufkommt. Je nachdem, ob die bauliche Massnahme als notwendig oder nützlich gilt, ist dazu ein einfaches oder ein qualifiziertes Mehr erforderlich.
Das gemeinschaftliche Eigentum an Balkon, Terrasse oder Gartensitzplatz hat aber auch Vorteile, denn für Unterhaltsarbeiten oder Reparaturen am Bauwerk muss die Stockwerkeigentümergemeinschaft aufkommen; selber muss man sich nur im Verhältnis seiner Wertquote daran beteiligen.

Kompetente Beratung lohnt sich

«Stockwerkeigentum ist eine attraktive und entsprechend begehrte Wohnform», weis der zertifizierte Berner Immobilienmakler Thomas Graf. Wer eine Wohnung kaufen will, lässt sich mit Vorteil fachkundig beraten, denn auch beim Erwerb von Stockwerkeigentum geht es um substanzielle Vermögenswerte. Das kompetente Team der thomasgraf ag bringt grosse Immobilienerfahrung mit und berät Interessenten gerne zu den verschiedenen Aspekten des Stockwerkeigentums oder bei anderen Fragen rund um Liegenschaften. «Bei uns laufen die Immobilien-Fäden zusammen», erklärt Thomas Graf, «sei es fürs Kaufen einer Wohnung oder eines Eigenheims ebenso wie für den Verkauf oder die Miete von hochwertigen Liegenschaften.»

Quellen und weitere Informationen

hausinfo
Westwing

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