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* gültig für Eigenheime im Kanton Bern.
Im Kanton Solothurn wird keine Handänderungssteuer auf Eigenheimen erhoben und im Kanton Freiburg beträgt der Handänderungssteuersatz 1.5%,
hinzu kommt eine Zusatzabgabe der Gemeinde von max. 100% der Handänderungssteuer