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16. Juli 2020

Wertquote – wenns um Tausendstel geht …

Beim Stockwerkeigentum ist die Wertquote eine wichtige Grösse. Sie dient zum Teil als Verteilschlüssel für die gemeinschaftlichen Kosten oder bei der Gewichtung des Stimmrechts. Für die Berechnung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften – aber in der Praxis häufig angewandte Kriterien.

Wer seinen Wohntraum mit einer Eigentumswohnung realisieren kann, kommt nicht nur mit seinen hoffentlich freundlichen Nachbarn in Kontakt, sondern auch mit der sogenannten Wertquote. Sie drückt aus, welchen Anteil am Gesamtwert der Liegenschaft ein einzelner Stockwerkeigentümer besitzt. Das ist relevant, weil Stockwerkeigentum nicht das Alleineigentum an der eigenen Wohnung bedeutet, sondern ein Miteigentumsrecht an der ganzen Immobilie. Meist wird die Wertquote in Hundertsteln oder Tausendsteln ausgewiesen.

Kostenaufteilung, Erneuerungsfonds und Stimmrecht
Die Wertquote ist eine wichtige Grösse, wenn es darum geht, die Beteiligung innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu quantifizieren. So werden oft die Unterhalts- und Verwaltungskosten gemäss der Wertquote auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Auch die Beträge, welche die Stockwerkeigentümer in den Erneuerungsfonds einzahlen müssen, berechnen sich anhand der Wertquote. Schliesslich spielt die Wertquote auch beim Stimmrecht in der Stockwerkeigentümerversammlung eine Rolle. Für gewisse Entscheide braucht es eine qualifizierte Mehrheit. In diesen Fällen ist nebst der Mehrheit der Eigentümer auch eine Mehrheit der Wertquoten nötig.

Wie wird die Wertquote berechnet?
Im Gesetz ist nicht geregelt, wie die Wertquote berechnet wird. Sie ist keine exakt messbare Grösse, sondern soll dem Wert entsprechen, den die einzelnen Stockwerkeigentumseinheiten im Verhältnis zum gesamten Gebäude haben. Für die Festlegung der Wertquote kommen in der Praxis meistens folgende Kriterien zur Anwendung:

  • Die Grösse (Fläche resp. Volumen) der Haupträume des Stockwerkeigentums (Wohnung oder auch Geschäftsraum).
  • Die Grösse der Nebenräume wie Estrich, Kellerabteil oder Bastelraum.
  • Weitere Flächen wie Gartensitzplatz, Dachterrasse oder Autoparkplatz, für die der Eigentümer ein ausschliessliches Nutzungsrecht hat.
  • Qualitative Aspekte wie Lage, Stockwerk, Besonnung, Aussicht, Lärm etc.
  • Marktwert der Wohnung bei Begründung des Stockwerkeigentums

Der Wert aller Einheiten einer Liegenschaft entspricht 100 Prozent oder eben 1000 Promille. Ausgehend davon wird berechnet, wie gross der Anteil einer einzelnen Wohnung daran ist – das ist die Wertquote.

Ausbaustandard ändert nichts an Wertquote
Die Wertquote muss bei der Begründung des Stockwerkeigentums angegeben werden. Es ist also Aufgabe des Eigentümers oder des Baurechtsinhabers der Immobilie, die Kriterien möglichst objektiv zu definieren. Die Wertquote wird im Grundbuch eingetragen und bleibt meistens über die Dauer des Stockwerkeigentums unverändert.

Der individuelle Ausbaustandard einer Eigentumswohnung – dazu gehören etwa Bodenbeläge, Kücheneinrichtungen oder Badezimmerausstattung – hat keinen Einfluss auf die Wertquote: Der Ausbau ist nicht dauerhaft, sondern kann jederzeit ausgetauscht werden. Gerne beraten wir Sie unverbindlich rund um den Erwerb von Stockwerkeigentum oder eines Hauses.

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