29. November 2024
Bei Schnee, Eis oder Sturm sind die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims besonders gefordert. Es gilt, mit den richtigen Vorkehrungen Schäden an Haus und Grundstück zu vermeiden. Zugleich muss die Eigentümerschaft verhindern, dass bei Naturereignissen von ihrer Liegenschaft eine Gefahr ausgeht.
Der plötzliche Wintereinbruch hat kürzlich nicht nur diejenigen auf die Probe gestellt, die unterwegs waren – und oft steckengeblieben sind. Viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer sahen sich angesichts der grossen Schneemengen vor grosse Herausforderungen gestellt. Nicht nur fürs Räumen von Zufahrten, Vorplätzen, Eingängen und Gehwegen kann die weisse Pracht zum Problem werden, sondern auch auf Steildächern – nämlich dann, wenn die Schneemassen ins Rutschen geraten und zu gefährlichen Dachlawinen werden oder sich Eiszapfen bilden. Gebäudeeigentümer müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht, sonst werden sie haftbar. Diese sogenannte Werkeigentumshaftung gilt auch für Gebäude, die vermietet werden.
Schneestopper oder Schneeauffanggitter auf Gebäudedächern sind wirksame Schutzmassnahmen gegen Dachlawinen. Bei drohender Gefahr von oben sollten Hauseigentümer je nachdem die Räumung des Daches veranlassen und den Bereich darunter vorsorglich absperren. Eine zusätzliche Herausforderung sind Photovoltaikanlagen auf dem Dach, denn die einzelnen Module bieten dem Schnee wenig Halt. Speziell entwickelte Schneestopper helfen, den Abgang von Dachlawinen zu verhindern, und sorgen zugleich für ein sicheres Abtauen.
Auch Schnee- und Eisglätte sind potenzielle Gefahrenherde, denn Stürze können gravierende Folgen haben. Doch auch hier lassen sich die Risiken mit richtigem Handeln entschärfen: Es lohnt sich, den Schnee möglichst rasch zu räumen. Denn schnell bildet sich Schneeglätte, wenn der Schnee bei Tauwetter anschmilzt und bei einsetzender Kälte wieder vereist. Schnelles Handeln ist auch bei Eisglätte angesagt. Diese entsteht, wenn auf dem Boden vorhandenes Wasser gefriert – seien es Pfützen, Tauwasser oder Regennässe. Streusalz ist nach wie vor das beliebteste Mittel gegen Schnee und Eis. Ein massvoller Einsatz schont Fahrbahnbeläge, Betonbauteile, das Fahrwerk und Unterbodenbereiche von Fahrzeugen ebenso wie Tiere und Pflanzen. Im Handel sind unterdessen Streumittel zum Beispiel aus Blähton-Granulat erhältlich, die umweltschonender als Salz sind.
Auch Starkregen und Sturm, die übers Jahr immer wieder auftreten, können Liegenschaften zusetzen. Für Gebäude speziell gefährlich sind starke Winde. Als Sturm gilt ein starker Wind mit einer Geschwindigkeit von mindestens 20,8 m/s oder 74,9 km/h resp. Stufe 9 auf der Beaufortskala. Besonders exponiert sind oft Steildächer. Um Sturmschäden zu vermeiden, lohnt sich bei Neubauten mit Steildach die fachkundige Planung und Dimensionierung, bei bestehenden Gebäuden die sachgerechte Befestigung von Abdeckungen und Ziegeln. Auch Antennen, Solaranlagen und Satellitenschüsseln müssen sturmfest sein. Es empfiehlt sich, dies durch eine Fachperson sicherzustellen; die Anforderungen gemäss SIA 261 müssen erfüllt sein. Schliesslich sollten auch Isolierungs- und Fassadenelementen im Tragwerk des Gebäudes stabil verankert werden.
Fazit: Wer sich richtig wappnet gegen Naturgefahren kann seinen persönlichen Wohntraum unbeschwert geniessen – auch wenn draussen der Sturm tobt oder sich der Schnee türmt!
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hausinfo, zu Schnee auf dem Dach