28. August 2025
Viele Paare träumen vom Eigenheim. Doch wer nicht verheiratet ist und ohne Konkubinatsvertrag kauft, tut gut daran, sich vorgängig abzusichern. Was junge Paare zum Immobilienkauf wissen sollten, bevor die ersten Umzugskartons gepackt sind.
Gemeinsam frühstücken am neuen Küchentisch, in der Tasche die Schlüssel zum eigenen Zuhause, vor dem Haus vielleicht sogar ein kleiner Garten mit Grillplatz: Für viele junge Paare ist Wohneigentum ein Herzenswunsch. Doch wer nicht verheiratet ist und ohne Konkubinatsvertrag gemeinsam eine Immobilie erwerben will, sollte dies gut planen. Damit der gemeinsame Wohntraum nicht zum Albtraum wird, lohnt es sich, einige Punkte zu klären – am besten bevor der Umzugswagen vorfährt.
Es klingt unromantisch, ist aber entscheidend: Wem gehört was? Im Grundbuch zählen keine Liebesschwüre, sondern harte Fakten. Deshalb die Empfehlung: Die Anteile am Eigentum gleich beim Kauf im Grundbuch korrekt eintragen lassen. Rechtlich ist bei solchem Miteigentum jede Seite dann für den entsprechenden Anteil an allen anfallenden Kosten (inkl. Amortisationen) verantwortlich. Falls jemand seinen Anteil an Dritte verkaufen will, hat die Partnerin oder der Partner das Vorkaufsrecht. Viele Paare nutzen die Pensionskasse oder Säule 3a für den Kauf. Das ist beim Gesamteigentum – bei dem beide Partner als gleichberechtigte Eigentümer gelten, dies auch bei unterschiedlichen Anteilen an der Investition – rechtlich nicht möglich. Dies, weil aus dem Grundbuch ersichtlich sein muss, welcher Anteil mit Kapital aus der Altersvorsorge finanziert worden ist.
Die Bank prüft nüchtern: Einkommen, Eigenkapital, Tragbarkeit. Wenn beide Parteien unterschreiben, haften beim Miteigentum auch beide solidarisch für die Hypothek. Das bedeutet: Kann einer nicht mehr zahlen, muss der andere übernehmen. Darum ist für unverheiratete Paare ohne Konkubinatsvertrag besonders wichtig: realistische Budgets aufstellen, Finanzreserven einplanen und im Gespräch offen über alle Szenarien reden – von Jobverlust bis Familienplanung.
Neue Küche, Wärmepumpe oder einfach ein neuer Anstrich im Wohnzimmer – Investitionen kommen bestimmt. Doch wer zahlt wie viel? Ohne Vertrag kann das schnell zum Zankapfel werden. Bewährt hat sich in der Praxis: ein gemeinsames Konto für Hypothek, Nebenkosten und Unterhalt führen. Und Belege sammeln. Denn nur wer dokumentiert, kann später auch verlässlich aufzeigen, wie viel er oder sie beigetragen hat.
Niemand denkt gern daran, doch es gehört zur Realität: Paare können sich trennen, und das Leben ist nicht immer planbar. Ohne Ehe oder Testament erbt der Partner rechtlich nichts – selbst wenn man jahrzehntelang zusammen war. Im Todesfall gehen Haus oder Wohnung an die gesetzlichen Erben. Auch bei einer Trennung gibt es ohne Vertrag keine Pflicht zum finanziellen Ausgleich.
Fazit: Wohneigentum im Konkubinat braucht mehr als nur Mut und Liebe – es braucht Klarheit, Offenheit und schriftliche Vereinbarungen. Ein Konkubinatsvertrag kann dabei wichtige Fragen zu Finanzierung, Unterhalt und Ausgleichszahlungen regeln. Für die erbrechtliche Absicherung reicht er jedoch nicht aus: Hierfür braucht es zwingend ein Testament oder einen Erbvertrag, der öffentlich beurkundet werden muss.
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